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Plan StiftungszentrumBramfelder Straße 70
22305 Hamburg
Kathrin Hartkopf
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Vorteile eines Testaments
Der Vorteil eines Testaments ist, dass Sie selbst bestimmen können, wer Ihren Nachlass nach Ihrem Ableben bekommt.
Wenn Sie kein Testament verfassen, bestimmt der Gesetzgeber nach der gesetzlichen Erbfolge, auf wen das Vermögen des Verstorbenen übergehen soll. Das geschieht auch, wenn das Testament oder der Erbvertrag Lücken aufweist oder unwirksam ist.
Die gesetzliche Regelung der Erbfolge entspricht oft nicht dem Willen des Verstorbenen und führt in vielen Fällen zu Erbstreitigkeiten. Wenn Sie ein Testament verfassen, können Sie nach Ihrem Willen von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und über die Verteilung Ihres Nachlasses selbst bestimmen.
Mit einem Testament können Sie:
- steuerliche Nachteile vermeiden
- durch eindeutige Formulierungen Erbstreitigkeiten verhindern
- bestimmte Vermögenswerte bestimmten Personen vermachen
- Ihr Vermögen oder Teile davon einer guten Sache zukommen lassen
Wollen Sie nächste Verwandte durch ein Testament von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, können diese das Pflichtteilsrecht beanspruchen. Damit haben sie einen Anspruch auf Auszahlung einer bestimmten Geldsumme an die übrigen Erben.
Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbes.
Pflichtteilberechtigte sind:
- der Ehegatte
- der eingetragene Lebenspartner
- die nächsten Abkömmlinge
- die Eltern, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind
