Formen der Nachlassregelung

Das eigenhändige Testament

Das eigenhändige Testament können Sie ohne Unterstützung eines Notars erstellen. Voraussetzung für die Wirksamkeit ist:

  • dass Sie Ihr Testament vollständig handschriftlich verfassen
  • dass Sie es eigenhändig und abschließend unterschreiben
  • dass das Testament mit Ort und Datum versehen ist

 

Das notarielle Testament

Ein notarielles Testament, das sogenannte "öffentliche Testament", errichten Sie bei einem Notar Ihrer Wahl. Der Notar setzt das Testament nach Ihren Wünschen auf und ist verantwortlich für rechtlich einwandfreie Formulierungen. Dafür fällt eine verhältnismäßig geringe Gebühr an. Der Notar ist verpflichtet, das Testament in amtliche Verwahrung zu geben.
Steuerliche und wirtschaftliche Beratung werden vom Notar nicht gegeben. Bei komplexen steuerlichen, wirtschaftlichen und unternehmerischen Gegebenheiten empfehlen wir Ihnen deshalb die Beratung durch einen Rechtsanwalt und einen Steuerberater.

 

Der Erbvertrag

Ein Erbvertrag wird vor einem Notar mit einer oder mehreren Personen abgeschlossen und kann im Unterschied zum Testament vom Erblasser nicht ohne Weiteres geändert werden. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn eine Unternehmensnachfolge in Abstimmung mit den Erben geregelt werden soll.

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