Kontakt
Plan StiftungszentrumBramfelder Straße 70
22305 Hamburg
Kathrin Hartkopf
Tel. (0 40) 611 40-170
Fax (0 40) 611 40-258
Ihre eigene Treuhandstiftung

Rechtlich wird Ihre Treuhandstiftung durch die "Stiftung Hilfe mit Plan" vertreten. Dadurch entfallen für Ihre Stiftung aufwändige Genehmigungsverfahren. Zwischen dem ersten Beratungsgespräch und der steuerlichen Anerkennung einer Stiftung liegen daher oft nicht mehr als drei Wochen. Zur Errichtung einer Treuhandstiftung sind lediglich zwei Dokumente notwendig: eine Stiftungssatzung und ein Treuhandvertrag. Beide Dokumente werden von uns beim Finanzamt Hamburg eingereicht, damit Ihre Stiftung die steuerliche Freistellung erhält. Formular zur Mustersatzungsanforderung (pdf)
Rechtliche Grundlage
Eine treuhänderische Stiftung besteht aus einem Sondervermögen, das ein Stifter einem Treuhänder zur Verwirklichung eines oder mehrerer Zwecke überträgt. Sie ist keine Rechtsperson, sondern wird rechtlich vom Treuhänder, in diesem Fall der „Stiftung Hilfe mit Plan“, vertreten.
Einfach und schnell gründen
Im Plan Stiftungszentrum können Sie eine eigene Treuhandstiftung ab einem Grundstockvermögen von 10.000 Euro gründen. Die Gründung ist kostenlos. Das Grundstockvermögen kann aus Bargeld, Wertpapieren oder Immobilien bestehen.
Eigenes Stiftungsprofil
Mit Hilfe der Stiftungssatzung können Sie Ihrer Stiftung ein eigenes Profil geben. In der Satzung legen Sie den Namen der Stiftung, die genaue Förderregion und den konkreten Förderinhalt fest. Außerdem bestimmen Sie in diesem Dokument die Höhe des Grundstockvermögens und den Vorstand Ihrer Stiftung.
Optimale Kontrolle
Durch die separate Buchhaltung sind alle Finanzen Ihrer Stiftung exakt für Sie nachvollziehbar. Darüber hinaus werden alle Treuhandstiftungen im Rahmen der jährlichen Prüfung des Treuhänders durch ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungsunternehmen kontrolliert. Wie die zur Verfügung stehenden Gelder konkret verwendet werden, entscheidet der Vorstand Ihrer Stiftung, den Sie selbst bestimmen.
Zusammengefasst – das sind die Vorteile einer Treuhandstiftung:
• unkomplizierte Gründung
• ab 10.000 Euro im Plan Stiftungszentrum
• individuelle Gestaltung der Satzung
• Kontrolle der Finanzen
• Plan Netzwerk für Stifter
Treuhandstiftungen bei Plan – zwei Beispiele
Priegnitz Stiftung Do4Kids
Der Stifter Andreas Hammer sagt auf seiner Homepage zu der Geschichte seiner Stiftung: "Als ich im Januar 2005 beschloss, eine Patenschaft bei Plan zu übernehmen, war für mich sofort klar, dass es sich um ein Kind im südlichen Afrika handeln musste. Zum Süden dieses Kontinents hatte ich schon in frühester Jugend eine Beziehung aufgebaut, als mir meine Großeltern ein Buch mit dem Titel "Verheißene Erde" schenkten. So kam ich zu Plan und übernahm die Patenschaft für Takudzwa in Simbabwe. Im Jahr 2006 gründete ich die "Priegnitz-Stiftung Do4Kids". Alfred und Edith Priegnitz waren jene Großeltern, die mir seinerzeit besagtes Buch schenkten und damit meine Liebe zu Afrika weckten. Deshalb habe ich entschieden, die Stiftung nach ihnen zu benennen."
Das kleine Licht
Swen Köster, Stiftungsgründer und Vorstand der Stiftung "Das kleine Licht" berichtet über seine Stiftungsgründung bei Plan: "Auf einer Reise nach Nepal hat mich die Armut der Menschen in den Bergdörfern erschüttert. Die Mehrzahl lebt abgeschnitten von jeglicher Infrastruktur. Zugleich war ich beeindruckt von der Freundlichkeit und Zufriedenheit der Menschen. Um ihnen langfristig zu helfen, gründete ich im Frühjahr 2007 aus privaten Mitteln meine Stiftung für Kinder in Entwicklungsländern. Insbesondere fördere ich Projekte der Organisation Plan in Nepal, mit Schwerpunkt auf der Ausbildung von Mädchen."
