Kontakt
Plan StiftungszentrumBramfelder Straße 70
22305 Hamburg
Kathrin Hartkopf
Tel. (0 40) 611 40-170
Fax (0 40) 611 40-258
Sonderformen des Stiftens
Die Stiftungslandschaft ist heute wesentlich vielfältiger als sie es noch vor wenigen Jahren war. Während früher die rechtsfähige Stiftung die einzig bekannte Stiftungsform war, gibt es heute eine Reihe sehr flexibler Stiftungsvarianten. Daher bieten wir neben der Gründung und Verwaltung von treuhänderischen und rechtsfähigen Stiftungen auch verschiedene Sonderformen des Stiftens an.
Die Zustiftung
Im Gegensatz zur eigenen Stiftung entfallen bei einer Zustiftung die behördliche Anerkennung und die Stiftungsverwaltung. Somit ist die Zustiftung die einfachste Form des Stiftens. Wenn Sie sich gezielt und langfristig für Kinder in armen Ländern einsetzen wollen, können Sie in das Grundstockvermögen der "Stiftung Hilfe mit Plan" zustiften. Der Nachteil einer Zustiftung ist, dass Sie als Zustifter keinerlei Gestaltungsmöglichkeiten haben.
Der Stiftungsfonds
Der Stiftungsfonds ist rechtlich gesehen eine Zustiftung, bietet dem Stifter jedoch einige Gestaltungsmöglichkeiten einer eigenen Stiftung. So können Sie für Ihren Stiftungsfonds einen eigenen Namen und einen bestimmten Förderzweck bestimmen. Damit Ihr Engagement transparent wird, hat der Stiftungsfonds – wie die eigene Stiftung auch – eine separate Buchhaltung. Allerdings hat ein Stiftungsfonds keinen Vorstand, der Jahr für Jahr neu entscheidet, wo die Zinserträge verwendet werden sollen.
Die Stiftung auf Zeit
Für Stifter, die sich noch nicht endgültig von bestimmten Vermögensteilen trennen können, gibt es die Möglichkeit einer Stiftung auf Zeit. Dabei handelt es sich um ein zinsloses Darlehen an eine bestehende Stiftung. Die Vermögenserträge aus dem Darlehen kommen über viele Jahre hinweg steuerfrei dem Stiftungszweck zu. Im Rahmen dieser Broschüre können die Sonderformen des Stiftens nur sehr kurz beschrieben werden. Wenn Sie sich für eine dieser Alternativen interessieren, nehmen Sie bitte direkt mit uns Kontakt auf. Der große Vorteil ist, dass der Stifter sein Darlehen zurück verlangen kann, sobald er es für seine privaten Belange wie z.B. die Altersversorgung benötigt.
Die Stiftung mit Nießbrauch
Stifter haben auch die Möglichkeit, Immobilien an eine bestehende Stiftung zu übertragen und sie trotzdem weiterhin selbst zu nutzen, beispielsweise können Sie Ihre Eigentumswohnung bei Zeiten stiften und lebenslang das Wohnrecht behalten bzw. die Mieterträge verwenden. Der besondere Vorteil an dieser Stiftungsform ist, dass der Stifter die Immobilienübertragung bereits zu Lebzeiten steuerlich geltend machen kann.
Die Aufbrauchstiftung
Gestiftetes Vermögen verbleibt in der Regel für immer im Grundstock einer Stiftung. Es sei denn, der Stifter legt bereits in der Satzung fest, dass das Vermögen nach einer bestimmten Frist aufgebraucht werden soll. In diesem Fall werden nicht nur die Zinserträge, sondern auch das Vermögen selbst nach und nach aufgebraucht. So könnten Sie beispielsweise eine Stiftung mit 10.000 Euro Vermögen für die Finanzierung einer Patenschaft ins Leben rufen. Zehn Jahre lang könnten die Zinserträge Ihrer Stiftung für die Patenschaft verwendet werden. Danach, wenn das Patenkind die Selbstständigkeit erreicht hat, könnten die Erträge ein anderes Patenkind fördern oder das Stiftungsvermögen könnte als Spende für Bildungsprojekte ausgegeben werden. Schließlich würde Ihre Stiftung erlöschen. Unter steuerlichen Gesichtspunkten sind die dargestellten Sonderformen des Stiftens genau so interessant wie eine eigene Stiftung.
