Rechtsfähige Stiftung

Rechtliche Grundlagen

Eine rechtsfähige Stiftung wird durch ein Stiftungsgeschäft errichtet. Dabei handelt es sich um eine Willenserklärung des Stifters, die entweder unter Lebenden oder auch von Todes wegen in einem Testament enthalten sein kann. Die Stiftung ist eine eigene Rechtsperson und erlangt ihre Rechtsfähigkeit nur mit behördlicher Genehmigung. Die staatliche Anerkennung erfolgt durch die Stiftungsbehörde des Bundeslandes, in dem die Stiftung ihren Sitz hat. Im Fall des Plan Stiftungszentrums ist dies die Justizbehörde der Freie und Hansestadt Hamburg. Eine rechtsfähige Stiftung kann später nicht mehr in eine treuhänderische Stiftung umgewandelt werden.

 

Ab 50.000 Euro Vermögen

Gerne helfen wir Ihnen kostenlos bei der Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung. Die Stiftungsaufsicht verlangt dafür ein Mindestvermögen von 50.000 Euro. Allerdings ist die Wahl der Rechtsform nur bedingt von der Höhe des Grundstockvermögens abhängig. Wenn Ihre Stiftung in erster Linie bestehende Plan Projekte fördern soll, kann es auch bei einem Grundstockvermögen von einer Million Euro sinnvoll sein, eine Treuhandstiftung zu gründen. Die rechtsfähige Stiftung bietet sich vor allem an, wenn die Stiftung operativ tätig werden soll, beispielsweise als Träger einer eigenen Einrichtung. Auch wenn die Stiftung mit einem sehr komplexen Vermögen ausgestattet wird, empfiehlt sich die rechtsfähige Stiftung.

 

Zusammengefasst – die Vorteile einer rechtsfähigen Stiftung:

 

• eigene Rechtsperson
• operative Tätigkeit möglich

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